Thermische Bauphysik nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Unsere Leistungen hierzu umfassen

  • Die primärenergetische Bewertung und Beratung zur thermischen Hülle unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit von Neubau und Bestandsbauten nach DIN V 18599 sowie dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • Beratung zum sommerlichen Wärmeschutz sowie zum Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2
  • Bewertung des Feuchteschutzes nach DIN 4108-3
  • Erstellung von Energieausweisen für Neubauten und Bestandsgebäude
  • Wärmebrückenberechnungen sowie detaillierte Wärmebrückennachweise
  • Bauphysikalische Beratung im Rahmen der Nachhaltigkeitszertifizierung (Qualität der Gebäudehülle)

Das Ziel der thermischen Bauphysik ist es den Heiz-, Kühlbedarf von Gebäuden zu reduzieren. Ebenso wird die Beleuchtung, die internen Wärmegewinne, die solare Einstrahlung sowie die Gebäudebelüftung mitberücksichtigt. Die Berechnung erfolgt nach DIN V 18599. Wir beraten für Wohngebäude und Nichtwohngebäude.

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