Thermische Bauphysik nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Unsere Leistungen hierzu umfassen
- Die primärenergetische Bewertung und Beratung zur thermischen Hülle unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit von Neubau und Bestandbauten nach DIN V 18599 sowie dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Beratung zum sommerlichen Wärmeschutz sowie zum Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2
- Bewertung des Feuchteschutzes nach DIN 4108-3
- Erstellung von Energieausweisen für Neubauten und Bestandsgebäude
- Wärmebrückenberechnungen sowie detaillierte Wärmebrückennachweise
- Bauphysikalische Beratung im Rahmen der Nachhaltigkeitszertifizierung (Qualität der Gebäudehülle)
Das Ziel der thermischen Bauphysik ist es den Heiz-, Kühlbedarf von Gebäuden zu reduzieren. Ebenso wird die die Beleuchtung, die internen Wärmegewinne, die solare Einstrahlung sowie die Gebäudebelüftung mitberücksichtigt. Die Berechnung erfolgt nach DIN V 18599. Wir beraten für Wohngebäude und Nichtwohngebäude.
